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Ausbildung finanzieren

Schüler-BAföG

Bei dem Wort BAföG denkt man zuerst an die finanzielle Unterstützung von Studenten. Tatsache ist aber, dass auch Schüler unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf diese Förderungsart haben. Die Schulform und weitere Kriterien wie die Frage, ob der Antragssteller noch bei seinen Eltern wohnt oder einen eigenen Haushalt führt, verheiratet ist und Kinder hat, entscheiden wesentlich über die Förderung. Das Schüler-BAföG wird normalerweise bis zum Abschluss der Ausbildung gewährt. Auch wenn der Schüler eine Klasse wiederholen muss, erlischt der Anspruch auf Leistung nicht, denn es wird davon ausgegangen, dass der Schüler dennoch den angestrebten Abschluss schafft. Ausnahmen sind Akademien oder höhere Fachschulen: Hier müssen, wie bei einem Studium, die Lernfortschritte nachgewiesen werden, um weiterhin Förderung beziehen zu können. Das Schüler-BAföG wird in der Regel voll bezuschusst, das heißt, dass man das Geld vom Staat geschenkt bekommt und nicht wie beim Studium zurückzahlen muss. Ausnahmen sind auch hier wieder Akademien und höhere Fachschulen.

Wichtig:

Von vornherein nicht gefördert werden Schüler normaler Berufsschulen und Auszubildende im dualen System, wo also eine monatliche Ausbildungsvergütung vorhanden ist.

Schulformen

  • Berufsfachschule (Fachschule)
  • Fachoberschule (FOS)
  • Gymnasium
  • Realschule
  • Gesamtschule
  • Hauptschule
  • Berufskolleg
  • Akademie
  • Berufsaufbauschule
  • Höhere Fachschule (Fachhochschule)
  • Fachschulen
  • Abendgymnasium
  • Abendhauptschule
  • Abendrealschule